Sportstättenbauförderung
LSB-Sportstättenbauförderung
Bei der Förderung von Baumaßnahmen im Sportstättenbau handelt es sich um eine Förderung des Landessportbundes Niedersachsen e.V. (LSB). Die Antragstellung erfolgt über den Kreissportbund Peine e. V. (KSB).
Über die „Richtlinie zur Förderung des Sportstättenbaus“ des LSB (Nr. 2.3.3) werden grundsätzlich Baumaßnahmen von Sportvereinen gefördert, die mit der sportlichen Nutzung im Zusammenhang stehen (Sport-, Bewegungs- und Begegnungsräume).
Richtlinie Sportstättenbau
Über diese LSB-Förderrichtlinie werden Baumaßnahmen gefördert, bei denen es erforderlich ist, den „Status quo“ zu sichern. Es werden aber auch gezielt Baumaßnahmen unterstützt, die eine zukunftsorientierte Sportraumentwicklung ermöglichen.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Bei Antragstellung darf mit der Baumaßnahme noch nicht begonnen worden sein (auch keine Auftragsvergabe an Firmen). Ausgenommen sind Aufträge und Ausgaben in Zusammenhang mit der Projektplanung.
förderungsfähige Ausgaben der Baumaßnahme mindestens 5.000 €
mind. 10 % der förderfähigen Ausgaben sind als Eigenmittel durch den Verein einzubringen
Freistellungsbescheid zum Nachweis der Gemeinnützigkeit bei Antragstellung nicht älter als 5 Jahre
das Grundstück, die Gebäude und baulichen Anlagen befinden sich im Eigentum des Antragsberechtigten oder es bestehen dem Eigentum gleichstehende langfristige Rechte bzw. langfristig vertraglich eingeräumte Nutzungsrechte (z. B. aus Pachtverträgen) ab Jahr der Antragstellung mind. 12 Jahre
Bei Antragstellung muss, sofern erforderlich, mind. eine positiv beschiedene Bauvoranfrage vorliegen. Zur Bewilligung muss die Baugenehmigung vorliegen!
Nachweis der Teilnahme an einer themenbezogenen Qualifix-Veranstaltung nicht älter als 24 Monate vor Antragstellung
Gibt es Differenzierungen bei der Antragstellung?
Es gibt Differenzierungen in Baumaßnahmen...
zur Bestandssicherung (Erhaltung des Status Quo durch Sanierung und Modernisierung)
bis 25.000 € Gesamtausgaben
über 25.000 € Gesamtausgaben
zur Bestandsentwicklung incl. Herstellung von Barrierefreiheit
Unterstützung eines Entwicklungsprozesses im Verein, der eine inhaltliche Neuausrichtung zum Ziel hat; generell über 25.000 € Gesamtausgaben
Maßnahmen zur Energieeinsparung
im Rahmen des Struktur- und Entwicklungsfonds (SEF) (seit 01.06.2019)
Mit dem Struktur- und Entwicklungsfonds werden Vereine in finanzschwachen Kommunen besonders gefördert. Die Baumaßnahmen sind hinsichtlich ihrer Notwendigkeit zu begründen.
In welcher Höhe ist eine Förderung möglich?
Bestandssicherung - maximal 30 % der förderungsfähigen Ausgaben, aber höchstens 100.000 €
Bestandsentwicklung - maximal 35 % der förderungsfähigen Ausgaben, aber höchstens 100.000 €
Energieeinsparung - maximal 50 % der förderungsfähigen Ausgaben, aber höchstens 200.000 €
Struktur- und Entwicklungsfonds - abgestufte Förderung bis 65 % der förderungsfähigen Ausgaben, in begründeten Einzelfällen max. 200.000 €
Beratung & Online-Antragstellung
Maik Höhne
Tel.: 05171-2979-201
E-Mail:
Der KSB steht auch schon für eine Beratung zur Verfügung, wenn sich ein Verein erst in der Ideenphase für eine zu fördernde Maßnahme befindet.
Welche Fristen sind zu beachten?
Antragstellung bis spätestens 31.08. für eine Förderung im Folgejahr über das LSB-Förderportal
Sportförderportal
Seit dem 23.05.2022 ist nur noch eine papierlose Antragstellung möglich.
Um einen Förderantrag stellen zu können, benötigt die antragstellende Person einen Zugang zum LSB-Intranet und die Berechtigung, Sportstättenbauanträge bearbeiten zu dürfen.
D.h. auch die Personen, die bereits einen „allgemeinen“ Intranetzugang haben, benötigen zusätzlich die Berechtigung zum Sportstättenbauförderportal. Dazu ist auf der Startseite des LSB-Intranets im rechten Kasten „Service-Bereich“ der Punkt „Anmeldeformular Intranetzugang“ auszuwählen. Anschließend muss das Formular ausgefüllt und bei „Art des Zugriffs“ der Punkt „Sportstättenbau Anträge - Bearbeiten“ angeklickt werden. Darufhi nwird ein PDF-Formular generiert, welches vom Nutzer und vom §26 BGB verantwortlichen Vereinsvertreter zu unterschreiben ist. Dieses Formular ist dem KSB per Mail oder per Post zuzusenden. Der KSB richtet den Zugang entsprechend ein. Nähere Informationen zur digitalen Antragstellung sind in dem folgenden Hinweisblatt zu finden.
Seminare Sportstättenbau
Ergänzender Termin des LSB:
Donnerstag, 07.11.2024, 18 Uhr
Aufgrund der großen Nachfrage, bietet des LSB in diesem Jahr noch einen weiteren Termin für antragstellende Vereine mit Maßnahmen unter 25.000 € Gesamtausgaben bzw. interessierte Vereine an.
Nach der Registrierung erhalten die Teilnehmenden eine automatische Bestätigungs-E-Mail mit Informationen über die Teilnahme am Online-Seminar.
Online-Tutorials
In zwei Online-Tutorials gibt der LSB Tipps für den Sportstättenbau: "Von der Idee bis zum Antrag" und "Von der Bewilligung bis zum Verwendungsnachweis".
Weitere Förderprogramme
Übersicht über weitere Förderprogramme für den Sportstättenbau in Niedersachsen - vom Land Niedersachsen bis zur Kreditanstalt für Wiederaufbau.
Entwicklungsübersicht:
Bewilligungsjahr | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 |
zur Verfügung gestellte Mittel in € | 135.860,00 | 54.923,00 | 232.795,00 | 84.872,00 | 93.573,00 |
Anzahl der Maßnahmen | 11 | 8 | 14 | 7 | 9 |