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Unsere wichtigste Aufgabe ... 

durch Sport einen wesentlichen Beitrag zum Wohlergehen der Menschen in unserem Kreis leisten!

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Übungsleiterbezuschussung

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WICHTIGES

Eingabezeitraum zur Übungsleiterbezuschussung 2024

Alle Vereine mit lizensierten Übungsleiter*innen und Trainer*innen können vom 15.03. bis zum 31.05.2024 online die Daten für die ÜL-/T-Bezuschussung im LSB-Intranet (www.lsb-nds.net) eingeben. 
Für Fragen zu abgelaufenen Lizenzen wenden Sie sich bitte an den zuständigen Fachverband, welcher die Lizenz ursprünglich ausgestellt hat. Der KSB ist nur für LSB-Lizenzen zuständig.


 

Verfahren
 

 

Gemeldete ÜL/T,  die einen Zuschuss vom Verein aus den ausgezahlten ÜL-Fördermitteln erhalten, müssen der LSB-Richtlinie nach mindestens einmal im jeweils betreffenden Jahr  einer konkreten Tätigkeit nachgehen. Damit ist auch eine Auszahlung an den ÜL/T bzw. die ÜL/T berechtigt!

 

Insgesamt muss die unbare Auszahlung der Vergütung an die gemeldeten und tätig gewordenen ÜL/T mindestens in Höhe der jeweils gewährten Zuschüsse des LSB und des Landkreises erfolgen, damit es zu keiner Rückforderung kommt.

 

Kontakt: Stephanie Lux, Tel. 05171 297920-3, .


 

Uel-foerderrichtlinien
Uel-Mittel
Mittelverteilung

Die Verteilung der Übungsleiterbezuschussung erfolgt auch im Jahr 2024 nach folgenden, zwischenzeitlich bewährten Parametern:

  • Verteilung des uns zugewiesenen Zuschusses des LSB ohne Anwendung eines zusätzlichen Parameters

  • Gesplittete Verteilung des Zuschusses des Landkreises:

    • 50.000,00 € ohne Parameter

    • 98.500,00 € nur an Vereine, die mindestens 15 % Kinder und Jugendliche als gemeldete Mitglieder haben


 

Zeitfenster

Die Zeitfenster für die Umsetzung des Förderprogramms in 2024 stellen sich wie folgt dar:

 

Fristen/ TermineErledigungen
15.03.2024Freigabe des Online-gestützten Abrechnungsprogramms für „ÜL/T“ im LSB-Intranet
bis 31.05.2024!!! Ausschlussfrist !!!: Meldung und Beantragung der ÜL/T-Bezuschussung durch die Vereine
bis spätestens 31.07.2024Bewilligungsschreiben des KSB und Auszahlung der 1. Zuschussrate durch den KSB an die Vereine
bis spätenstens 20.12.2024Auszahlung der 2. Zuschussrate durch den KSB an die Vereine
bis 31.01.2025Online-Bestätigung der ordnungsgemäßen Mittelverwendung durch die Vereine

 

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