Aus-, Fort- & Weiterbildung
Bildungsangebote für Übungsleiter/innen und Trainer/innen
Nach den Rahmenrichtlinien des LandesSportBundes Niedersachsen bietet der KreisSportBund Peine zusammen mit den Sportbünden Hildesheim und Salzgitter ein vielfältiges Aus-, Fort- und Weiterbildungsangebot in folgenden Bereichen an:
Übungsleiter/-innen C Breitensport: Die Ausbildung zum ÜL C Breitensport (sportartübergreifend) qualifiziert Engagierte in den Vereinen als Übungsleiter*innen tätig zu werden.
Übungsleiter/-innen B (Allgemeine Gesundheitsvorsorge/Prävention): Die Ausbildung zum ÜL B "Sport in der Prävention" qualifiziert Übungsleiter*innen der 1. Lizenzstufe im Gesundheitssport tätig zu werden.
Was lernt die Übungsleiterin/der Übungsleiter in der Ausbildung?
Die Inhalte der Ausbildung sind durch die Rahmenrichtlinien des DOSB (DeutscherOlypischerSportBund) vorgegeben und orientieren sich an den Entwicklungen im Breiten- und Freizeitsport sowie an den Bedürfnissen der heutigen Gesellschaft.
Darüber hinaus müssen während der Ausbildung folgende Aufgaben erfüllt werden:
- Protokoll(e) - (Spiel- und Übungsbeschreibungen),
- Schriftliche Stundenplanung zum Lehrversuch,
- Lehrversuch in der Lehrgangs- oder Vereinsgruppe,
- Nachweis über Erste-Hilfe-Kurs von 9 LE der zum Zeitpunkt der Lizenzierung nicht älter als 2 Jahre sein darf.
(Anerkennung von 8 LE Erste Hilfe in der Sporthalle / auf dem Sportplatz)
Wer kann teilnehmen?
Voraussetzung für die Teilnahme ist:
- die Vollendung des 16. Lebensjahres,
- die Mitgliedschaft in einem Turn- und Sportverein,
- Erfahrung in der praktischen Vereinsarbeit,
- Interesse an aktiver verantwortungsvoller Mitgestaltung des Vereinslebens,
- praktische Erfahrungen in einer oder mehreren Sportarten.
Übungsleiter-Fortbildungen
Warum ?
Aufgrund des zeitlich vorgegebenen Rahmens können einige Inhalte in der Ausbildung nur exemplarisch behandelt werden, andere finden auch aus Gründen der „Überfrachtung“ keine Berücksichtigung. Nicht zuletzt gibt es auch im Sport ständig neue Erkenntnisse, Entwicklungen und Trends, die eine kontinuierliche Fort- und Weiterbildung zwingend notwendig machen.
Wann & wie oft ?
Nach Erwerb der Lizenz muss jede Übungsleiterin bzw. jeder Übungsleiter innerhalb von vier Jahren mindestens 15 UE Fortbildung nachweisen, um die Lizenz für 4 Jahre zu verlängern. Soll eine abgelaufene Lizenz verlängert werden verdoppelt sich die Nachweispflicht auf 30 UE. Wird kein Fortbildungsnachweis erbracht, ist die Lizenz ungültig. Grundsätzlich empfehlen wir, bereits vor Ablauf der Lizenz gezielt, den angebotenen Themen entsprechend, Fortbildungen zu besuchen.
Es dürfen auch mehr als 15 Stunden sein!
BildungsSportal
Die Aus- und Fortbildungsangebote in der gesamten Sportregion sind über das Bildungsportal des Landessportbundes Niedersachsen e.V. (LSB) abrufbar.
Wir möchten darauf hinweisen, dass Anmeldungen zu den Bildungsveranstaltungen über dieses Bildungsportal erfolgen sollen.
KSB-Anmeldeformular
Nutzung des digitalen KSB-Anmeldeformulars oder des analogen KSB-Anmeldeformulars (PDF-Version zum Ausdrucken)